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Sicherheit an der Maschine

→ Wichtig für alle, die in ihrer Produktion mit Maschinen mit Gefahrenstellen arbeiten.

→ Notwendig für alle, die die gesetzlichen Vorgaben zur Maschinen-Sicherheit in ihrem Unternehmen umsetzen müssen.

Wir unterstützen Sie mit:

Möchten Sie die Maschinen in Ihrer Produktion sicherer machen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir sind Spezialist auf dem Gebiet der Sicherheit an Walzwerken und anderen Maschinen für die Verarbeitung von Gummi und Kunststoff, wie Kalander, Pressen, Innenmischer, Formenträger u.a.). Durch jahrelange Erfahrung kennen wir die spezifischen Herausforderungen der Maschinen und die speziellen Bedürfnisse der Bediener.

Erhalten Sie von uns eine individuelle und praxisnahe Beratung vor Ort an Ihren Maschinen. Sparen Sie sich dadurch die kosten- und zeitaufwändige Recherchen, was zu tun ist, um Ihre Anlagen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung auf dem Stand der Technik zu halten.

Erkundigen Sie sich nach dem Paket "Fit für die Zukunft", mit dem Sie eine Sicherheitsberatung zum Festpreis erhalten:

+49 (0)36967 761-0 oder sicherheit@deguma.com

Bei der Arbeit an Maschinen steht der Schutz der Mitarbeiter an erster Stelle. Dazu gibt es bestimmte Verordnungen, die die Maschinensicherheit gewährleisten sollen. In Deutschland ist das z. B. die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“. In anderen Ländern existieren ähnliche Bestimmungen, nach denen auftretende Gefährdungen einer Maschine regelmäßig ermittelt und daraus Schutzmaßnahmen abgeleitet werden müssen.

Durch die Mitarbeit in verschiedenen Ausschüssen der DGUV und BG RCI sind unsere MitarbeiterInnen immer auf dem aktuellen Stand der Dinge, was z. B. die Umsetzung maschinenspezifischer Schriften der DGUV, Merkblätter sowie Checklisten der BG RCI und nationaler Vorschriften wie z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG), betrifft.

Wir beraten Sie hinsichtlich der Möglichkeiten der Sicherheitsnachrüstung fast aller Maschinentypen, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzudecken und bieten hochwertige und bewährte Nachrüst-Kits (mit oder ohne Montage) für alle Walzwerktypen und -größen sowie Sicherheitskäfige für Laborwalzwerke an. Damit bringen Sie die Sicherheitseinrichtung Ihrer Maschinen auf den geforderten Stand und der Schutz Ihrer Mitarbeiter ist wieder gegeben.

Sicherheitsnachrüstungen für Walzwerke

Mit Wirkung zum 01.06.2015 wurde die bisherige Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von einer neuen Verordnung abgelöst. Der Name lautet nun: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV).

Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dies soll insbesondere erreicht werden durch

  1. die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung,
  2. die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie
  3. die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

In der Neufassung der BetrSichV wird die Gefährdungsbeurteilung deutlich in den Vordergrund gerückt und als zentrales Element des Arbeits- und Gesundheitsschutzes betrachtet.

Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

Was ist daraus abzuleiten?

Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, sind die Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entsprechend anzupassen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren, wenn

  1. sicherheitsrelevante Veränderungen der Arbeitsbedingungen einschließlich der Änderung von Arbeitsmitteln dies erfordern,
  2. neue Informationen, insbesondere Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen oder aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, vorliegen oder
  3. die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach §4 Absatz 5 ergeben hat, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht wirksam oder nicht ausreichend sind.

 Es gibt keinen Bestandschutz, wie in der Vergangenheit oft angenommen wurde!

Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber

  1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,
  2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und
  3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist

Weitere Richtlinien

Für Sie als Betreiber gibt es eine weitere wichtige Richtlinie die es zu beachten gilt, die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG.

  • Halten Sie die Anforderungen der Arbeitsmittelschutzrichtlinie ein.
  • Informieren Sie sich ob weitere nationale Anforderungen (z.B. Prüfungen von Arbeitsmitteln, Service- oder Wartungsintervalle usw.) bestehen und erfüllen Sie diese.

Umsetzung in der Praxis

Was bedeutet das für Betreiber von, in sehr vielen Kautschuk verarbeitenden Betrieben eingesetzten, Mischwalzwerken?

  1. Sicherheitsreisleinen, Schaltwippen über dem Walzenspalt sowie Fuß- und Knieschaltsangen werden nicht mehr als geeignete Schutzmaßnahme angesehen. Not-Halt-Auslöse-Elemente die ein bewusstes Handeln zum Auslösen erfordern, sind einer genauen Überprüfung bezüglich der Wirksamkeit ihrer Schutzfunktion zu unterziehen da diese keine ausreichende Schutzfunktion bieten.
  2. Bei der Verwendung von Band- oder Backenbremsen ist sicher zu stellen, dass sie den Anforderungen in Bezug auf ihre Wirksamkeit (maximaler zulässiger Bremswinkel 60°) und Betriebssicherheit (Verschleiß und Wartung) bzw. dem Stand der Technik noch entsprechen (Wirksamkeit der Bremse z.B. auch bei Energieausfall).
  3. Prüfung der Steuerungs-Sicherheitsfunktionen

- gibt es ein automatisches Reversieren?

- gibt es ein automatisches Spaltöffnen?

Anstatt des automatischen Reversierens nach der Auslösung eines Not-Halts wird es heute als bessere und somit zu erreichende Lösung angesehen, ein zeitlich begrenztes manuelles Reversieren freizugeben.

Wie können wir Sie dabei unterstützen?

Wir bieten Ihnen hochwertige und bewährte Nachrüst-Kits für alle Walzwerkstypen und –Größen an, damit sie ihre bestehende Maschine auf den geforderten aktuellen Stand der Technik bringen können. Auf Wunsch auch inkl. Montage und Inbetriebnahme mit Einweisung des Bedienpersonals.

Mit unseren Nachrüst-Kits erreichen Sie das durch BetrSichV geforderte Maß an Sicherheit, und stellen Ihren Mitarbeitern wieder eine sichere Maschine zu Benutzung zu Verfügung.

DEGUMA Nachrüst-Kits bestehen aus den folgenden Baugruppen die Sie für Ihre Bedürfnisse individuell zusammenstellen können:

  • Kit "Sicherheits-Schaltstangen" - zum Anbau an Walzwerke nach EN1417
  • Kit "Scheibenbremsanlage" - federbetätigt, pneumatisch geöffnet.
  • Kit "Steuerung mit Sicherheitsschaltgerät" - zur Überwachung der Not-Halt Auslöseeinrichtung, mit Ansteuerung und Überwachung der Scheibenbremse, zur Einbindung an die vorhandene Steuerung.

Scheibenbremsanlage Scheibenbremsanlage Sicherheits-Schaltstangen Steuerung mit Sicherheitsschaltgerät Sicherheits-Schaltstangen Steuerung mit Sicherheitsschaltgerät

Damit bringen Sie die Sicherheitseinrichtung Ihrer Maschinen auf den geforderten Stand und der Schutz Ihrer Mitarbeiter ist wieder gegeben. Mehr Informationen dazu, wie Sie Ihre Maschinen mithilfe von DEGUMA nachrüsten können, erhalten Sie von unserem kompetenten Vertriebsteam.

Rufen Sie uns an unter +49 (0)36967 761-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir stehen Ihnen beratend zur Verfügung.

Sicherheitskäfig für Laborwalzwerke

 Für die Prüfung von Materialien, die Entwicklung neuer Produkte oder die Produktion von kleinen Chargen werden in Elastomer verarbeitenden Unternehmen Labormaschinen eingesetzt. Eine der wichtigsten Labormaschinen ist das Laborwalzwerk, welches das Material zwischen zwei gegenläufig rotierenden Walzen erwärmt, mischt und zu einem Fell auswalzt. Der Spalt zwischen diesen Walzen stellt ein Sicherheitsrisiko dar.

Laborwalzwerke als Gefahrenzone

Der Walzenspalt bildet eine permanente Einzugsstelle und ist nur schwer abzusichern. Dieses Manko hat bereits häufig zu schweren Unfällen an Laborwalzwerken geführt. Gerade bei älteren Maschinen sind hier Sicherheitseinrichtungen im Einsatz, die den Zugang zur Gefahrstelle nicht zufriedenstellend absichern. Andererseits erschweren sichere Lösungen oft ein vernünftiges, ergonomisches Arbeiten. Bei kleinen Laborwalzwerken ist die Walzeneinzugstelle jederzeit leicht erreichbar, sofern keine trennenden Schutzeinrichtungen vorhanden sind. Schaltstangen schaffen keinen ausreichenden Schutz, da man leicht über sie hinweggreifen kann. Bisher eingesetzte Schutzeinrichtungen bestehen meist aus einer Schaltwippe in der Nähe der Gefahrenstelle oder einem Knieschaltblech, das im Standbereich des Bedieners angebracht ist und stoppen schnell bei versehentlichem Berühren die Walzenantriebe. Es wird also eine Lösung benötigt, die die Gefährdung auf ein Minimum reduziert und gleichzeitig die Arbeit am Walzwerk nicht wesentlich beeinträchtigt.

Lösung Sicherheitskäfig

Wir, die DEGUMA-SCHÜTZ GmbH, haben in Abstimmung mit der „Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie“ (BG RCI) eine maßgeschneiderte Schutzvorrichtung für alle Laborwalzwerke -die aus heutiger Sicht nicht mehr dem sicherheitstechnischen Stand der Technik entsprechen- entwickelt: den Sicherheitskäfig. Durch diesen wird gewährleistet, dass der Maschinenbediener nicht ohne automatisches Auslösen eines Walzenstopps in den Walzenspalt gelangt, so lange die Maschine in Betrieb ist. Trotzdem kann er seine Arbeitsschritte (Puppen rollen und wieder dem Walzenspalt zuführen; Felle an der laufenden Walze schneiden und umlegen) weitestgehend ungestört ausführen. Sobald der Sicherheitskäfig geöffnet ist, können die Walzen problem- und gefahrlos gereinigt werden. Die Sicherheitsvorrichtung kann zu diesem Zweck auf Vorder- und Rückseite aufgeklappt werden. Dabei wird der Antrieb der Maschine automatisch ausgeschaltet. In geöffneter Position können die Klappen arretiert werden um beste Zugangsmöglichkeit für Reinigungsarbeiten zu schaffen.

Der DEGUMA Sicherheitskäfig hat sich inzwischen in vielen Anwenderbetrieben bewährt und wird von den bereits damit tätigen Mitarbeitern gut angenommen. Lassen Sie Ihre Laborwalzwerke mit einem Sicherheitsheitskäfig aufrüsten und für Ihre Mitarbeiter sicherer machen. Unser kompetentes Team unterstützt Sie dabei gerne.

Sicherheitskäfig für Laborwalzwerke Sicherheitskäfig für Laborwalzwerke Sicherheitskäfig für Laborwalzwerke

Legende zur Zeichnung des Sicherheitskäfigs:

  1. Vordere / hintere Klappe 
  2. Rechte und linke Seitenwände 
  3. Schaltleisten oben 
  4. Gasdruckdämpfer zur Endlagen-Haltung der Klappen 
  5. Schaltleisten unten 
  6. Codierter Sicherheits-Endschalter, Klappenüberwachung 

Rufen Sie uns an unter +49 (0)36967 761-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihr Unternehmen für die Zukunft sicher aufstellen möchten, wegen einer Sicherheitsberatung oder wegen eines Nachrüst-Kits!

+49 (0)36967 761-0 oder sicherheit@deguma.com