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Verhaltenskodex

Unser Handeln ist darauf ausgerichtet, langfristig ein verlässlicher Partner zu sein – für unsere Kunden, Team-Mitglieder und unser Umfeld. Deshalb gilt für unsere Lieferanten und Dienstleister dieser Verhaltenskodex.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

1. Unsere soziale und gesellschaftliche Verantwortung

Die Achtung der Freiheit und der Menschenrechte ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit von DEGUMA. Dies schafft den Rahmen unserer Unternehmungen und ist Voraussetzung für unseren Erfolg. DEGUMA bekennt sich zur Nachhaltigkeit. Dazu gehört die verantwortungsbewusste - gemeint effektive und effiziente - und nachhaltige Nutzung der verfügbaren Ressourcen, derzeit und in Zukunft. DEGUMA bekennt sich zu Aufrichtigkeit und Integrität in Bezug auf unser gesamtes Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern und anderen Stakeholdern. DEGUMA erkennt an, dass die rechtlichen und kulturellen Anforderungen auf einem globalen Markt variieren. DEGUMA erwartet, dass alle ihre Geschäftspartner mit der gleichen Fairness, Aufrichtigkeit und Verantwortung sowie dem gleichen Engagement für Corporate Social Responsibility in allen Aspekten ihres Unternehmens handeln. Dieser Geschäftspartner-Verhaltenskodex unterstreicht wichtige Standards, die mit den Werten von DEGUMA übereinstimmen und von denen wir erwarten, dass jeder Geschäftspartner sie beachtet und einhält.

2. Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Rechtsvorschriften

Der Geschäftspartner hält sich an alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Rechtsvorschriften in den Ländern, in denen er tätig ist, und ergreift geeignete Maßnahmen, um die Einhaltung dieser Gesetze, Regeln und Rechtsvorschriften sicherzustellen.

2.1 Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel

Der Geschäftspartner versichert, dass Sklaverei und Menschenhandel in seinen Geschäftspraktiken und seiner Lieferkette ausgeschlossen ist und wird alle anwendbaren Gesetze einhalten.

2.2 Einhaltung von Kartellgesetzen

Der Geschäftspartner gewährleistet, dass seine Geschäftspraktiken mit dem geltenden Kartell- und Wettbewerbsrecht und anderen Gesetzen und Vorschriften vereinbar sind, die sich z. B. mit Monopolen, unlauterem Wettbewerb, Handels- und Wettbewerbsbeschränkungen sowie Beziehungen zu Wettbewerbern und Kunden befassen. Der Geschäftspartner wird keine Vereinbarungen mit Wettbewerbern abschließen oder andere Handlungen vornehmen, die den Wettbewerb ungerecht beeinflussen können.

2.3 Bekämpfung von Korruption

DEGUMA toleriert keine Korruption. Ebenso hält sich der Geschäftspartner an die anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und -vorschriften, einschließlich solcher, die die Bestechung im Ausland zum Gegenstand haben.

Der Geschäftspartner lehnt jegliche Form von Korruption, Bestechung, Diebstahl, Veruntreuung oder Erpressung ab, ebenso wenig toleriert er illegale Zahlungen, insbesondere Zahlungen oder sonstige Vorteile an eine Einzelperson, ein Unternehmen oder einen Amtsträger mit dem Ziel, Einfluss auf Entscheidungsprozesse zu nehmen. Unabhängig davon, ob damit gegen geltende Gesetze verstoßen wird oder nicht. Insbesondere bietet, gewährt oder nimmt er unter keinen Umständen Bestechungsgelder, Schmiergelder, Kick-Back-Zahlungen oder sonstige illegale Zahlungen, Anreize, Geschenke, Entertainment, Gefälligkeiten oder sonstige Vorteile oder Zuwendungen von Wert für die Realisierung von Geschäftsmöglichkeiten an, die in irgendeinem Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten von DEGUMA stehen.

2.4 Konfliktmineralien

Der Geschäftspartner ist sich der geltenden gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf „Konfliktmineralien" einschließlich Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold aus Konfliktgebieten, bewusst und stellt sicher, dass diese Gesetze eingehalten werden. Darüber hinaus wird der Geschäftspartner die größten Anstrengungen unternehmen, um den Einsatz von Rohstoffen in seinen Produkten zu vermeiden, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren, die gegen Menschenrechte verstoßen.

2.5 Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen

Der Geschäftspartner hält alle anwendbaren Einfuhr- und Ausfuhrkontrollgesetze ein, insbesondere bei Embargos und anderen Gesetzen, Verordnungen, Regierungsanforderungen und -richtlinien, die die Übertragung oder den Versand von Waren, Technologien und Zahlungen kontrollieren.

2.6 Vermeidung von Geldwäsche

Bei DEGUMA erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie alle geltenden Gesetze zur Vermeidung von Geldwäsche einhalten und an keiner Geldwäschehandlung teilnehmen.

3. Interessenkonflikt

DEGUMA erwartet, dass die Mitarbeiter im besten Interesse ihres Unternehmens handeln. Private Interessen und persönliche Erwägungen dürfen keine Geschäftsentscheidung beeinflussen.

DEGUMA sowie der Geschäftspartner vermeiden jegliche Tätigkeiten oder Situationen, die zu einem Konflikt zwischen den privaten Interessen eines DEGUMA-Mitarbeiters oder Geschäftspartners und des Geschäftsinteresses von DEGUMA führen können. Sobald ein Geschäftspartner von einem Interessenkonflikt Kenntnis erhält, informiert er DEGUMA umgehend.

4. Achtung der Menschenrechte, Antidiskriminierung und Stärkung der Frauenrechte

DEGUMA ist bestrebt, Menschen mit Waren zu versorgen und dabei gleichzeitig unsere Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Der Geschäftspartner behandelt alle Menschen mit Respekt und Fairness und hält die grundlegenden Menschenrechte ein, insbesondere das Verbot von Zwangs- oder Kinderarbeit und die Bereitstellung von angemessenen Löhnen, Sozialleistungen, Arbeitszeiten, Vereinigungsfreiheit und anderen fairen Arbeitsbedingungen unter Einhaltung der geltenden Gesetze. Der Geschäftspartner hält ein Arbeitsumfeld aufrecht, in dem es keine Repressalien gibt und das frei ist von Diskriminierung, Belästigung und sonstigem unredlichem Verhalten aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder nationaler Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion, religiösen Glaubensansichten, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung oder anderen gesetzlich geschützten Merkmalen. DEGUMA ist der Auffassung, dass die Befähigung von Frauen, sich voll und ganz am Wirtschaftsleben in allen Sektoren zu beteiligen, für die Stärkung der Volkswirtschaft unerlässlich ist, um international vereinbarte Ziele für Entwicklung und Nachhaltigkeit zu erreichen und die Lebensqualität für Frauen, Männer, Familien und Gemeinschaften zu verbessern.

5. Produktsicherheit, Gesundheit und Umwelt

Mit unseren Prozessen und Produkten leistet DEGUMA einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Ressourcennutzung und zum Umweltschutz, insbesondere zum Klimaschutz. DEGUMA ist bestrebt Ressourcen zu schonen, indem wir unsere Produktion, Qualität und Leistungsfähigkeit unserer Produkte kontinuierlich an die Umweltstandards anpassen und den Verbrauch von Energie-, Wasser-, Roh- und Betriebsstoffen senken.  Der Geschäftspartner hält sich an anwendbare Umweltschutzgesetze und -vorschriften und setzt sich in größtmöglichem Umfang für Ressourcenerhalt und Umweltschutz ein. Der Geschäftspartner unterstützt DEGUMA in diesen Bemühungen, sichere Produkte herzustellen und an DEGUMA zu liefern und ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten, das Unfallverhütung fördert und Gesundheitsrisiken für seine Mitarbeiter minimiert.

6. Datenschutz, Vertrauliche Informationen und Geistiges Eigentum

Der Geschäftspartner hält sich an alle anwendbaren Datenschutzgesetze. Er ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass über vertrauliche Geschäftsinformationen oder Geschäftsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivtäten mit DEGUMA zur Kenntnis gelangen, strengstes Stillschweigen bewahrt wird und dass diese nicht in unzulässiger Weise verwendet oder gegenüber Dritten offengelegt werden. Des Weiteren schützt und sichert der Geschäftspartner geistiges Eigentum von DEGUMA als vertrauliche Informationen.

7. Einhaltung des Verhaltenskodex

DEGUMA erachtet die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex als wesentlich für die Geschäftsbeziehung zwischen DEGUMA und dem Geschäftspartner, behält sich jedoch eine Anpassung von Zeit zu Zeit vor. Daher ist die Einhaltung der hier enthaltenen Bestimmungen für die Geschäftsbeziehung zwischen DEGUMA und dem Geschäftspartner unerlässlich, dies wird vom Geschäftspartner anerkannt und mit ihm vereinbart.

Im Falle wesentlicher Verstöße durch den Geschäftspartner gegen diesen Geschäftspartner-Verhaltenskodex behält sich DEGUMA das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftspartner vorbehaltlich der anwendbaren Gesetze zu kündigen.

Der Geschäftspartner und DEGUMA werden alle Fragen in Bezug auf diesen Geschäftspartner-Verhaltenskodex vertrauensvoll und respektvoll erörtern.

Hinweisgeberschutzgesetz

Bei der DEGUMA-SCHÜTZ GmbH steht Ihnen eine Meldestelle zur Verfügung, an die Sie vertrauliche Hinweise geben können. Sie haben die Möglichkeit diese Hinweise sicher zu melden, entweder anonym oder unter Angabe Ihrer Identität.

Wenn Sie eine Meldung abgeben möchten, nutzen Sie bitte das folgende Formular:
https://deguma-schuetz-gmbh.personiowhistleblowing.com

Nach Abgabe Ihrer Meldung erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung und spätestens nach drei Monaten eine Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen. Zwischendurch kann es zu weiterem Informationsaustausch kommen, insbesondere bei konkreten Rückfragen seitens der Meldestelle.

Wichtig!
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Ihr Team der DEGUMA-SCHÜTZ GmbH

Corporate Social Responsibility

Point Alpha Stiftung

Blue Competence

Wir sind Partner der Nachhaltigkeitsinitiative Blue Competence. Blue Competence ist eine Initiative des VDMA, um Nachhaltigkeit im Maschinen‐ und Anlagenbau zu fördern, aber auch nachhaltige Lösungen der Branche bekannt zu machen. Mit unserer Partnerschaft verpflichten wir uns zur Einhaltung der 12 Nachhaltigkeitsleitsätze des Maschinen‐ und Anlagenbaus.

www.bluecompetence.net

Point Alpha Stiftung

Point Alpha Stiftung / Förderverein Point Alpha e.V.

Der Point Alpha war während des Kalten Krieges ein US-Camp und ein wichtiger Grenzpunkt. Heute ist es eine Gedänkstätte die sich gegen das Vergessen der Diktatur und für Freiheit und Demokratie einsetzt. Als hessisch-thüringisches Unternehmen, das international tätig ist, sehen wir es als selbstverständlich an, diese Einrichtung zu unterstützen.

www.pointalpha.com

1200 Jahre Geisa

1200 Jahre Geisa

2017 feierte die Stadt Geisa ihr 1200-jähriges Bestehen und wir haben die Festivitäten unterstützt. Seit 1995 ist die DEGUMA-SCHÜTZ GmbH bereits in Geisa ansässig. 

www.stadt-geisa.org

MIRKO Suhl

Mitteldeutsche Regionalkonferenz der Wirtschaftsjunioren

Die Wirtschaftsjunioren sind das größte Netzwerk junger Wirtschaft in Deutschland. Dazu gehören mehr als 10.000 Unternehmer und Führungskräfte unter 40 Jahren, die in rund 210 Mitgliedskreisen ehrenamtlich vor Ort präsent sind. Die Wirtschaftsjunioren wollen den Standort Deutschland weiterentwickeln sowie Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sichern. Unsere Geschäftsführerin Viktoria Schütz engagiert sich bereits seit mehreren Jahren persönlich und wir unterstützen diese Konferenz in unserer Region nun auch als Unternehmen.

www.mirko2018.de