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Mitarbeiterschutz

Mitarbeiterschutz an erster Stelle

Sind die Maschinen an denen Ihre Mitarbeiter arbeiten sicher? Es gibt bestimmte Verordnungen, die die Maschinensicherheit gewährleisten sollen. Eine davon ist die Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen (BetrSichV). Diese stellt klare Sicherheitsanforderungen an die Betreiber von Maschinen und Anlagen.

Die Forderungen der Verordnung

Doch was bedeutet das für Sie als Betreiber konkret? Maschinen dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen sind und die Verwendung der Maschine sicher ist. §4(1) BetrSichV

Die Schutzmaßnahmen an den Maschinen sind immer dem Stand der Technik anzupassen, wenn dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Der Betrieb der Maschinen muss aber in jedem Fall sicher sein. Das gilt auch für Maschinen mit CE-Kennzeichnung. Die BetrSichV besagt außerdem, dass es keinen Bestandsschutz für ältere Maschinen gibt! §3(7) BetrSichV

Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen, wenn es sicherheitsrelevante Veränderungen gibt, neue Informationen (Erkenntnisse aus Unfallgeschehen oder arbeitsmedizinischer Vorsorge) vorliegen oder die Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen ergeben hat, dass diese nicht ausreichend sind. §4(5) BetrSichV

Zum Beispiel bei Walzwerken ist eines der größten Gefahrenpotenziale der Einzugsbereich in den Walzenspalt. Die hier geschehenen Unfälle haben meist irreversible Verletzungen zur Folge. Daher gilt es, diese unbedingt mit passenden Sicherheitseinrichtungen zu vermeiden.

Sicherheitselemente nachrüsten

Wir, die DEGUMA-SCHÜTZ GmbH können Sie dabei unterstützen: Wir prüfen für Sie, ob Ihre Maschinen auf dem aktuellen Stand sind und bieten hochwertige und bewährte Nachrüst-Kits (mit oder ohne Montage) für alle Walzwerktypen und -größen an. Bei unseren Nachrüst-Kits sind schon die Anforderungen der „Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie“ umgesetzt, die in Kürze als Checklisten veröffentlicht werden. Damit bringen wir die Sicherheitseinrichtung Ihrer Maschinen auf den geforderten Stand und der Schutz Ihrer Mitarbeiter ist wieder gewährt.

Mehr Informationen dazu, wie Sie Ihre Maschinen mithilfe von DEGUMA nachrüsten können, erhalten Sie von unserem kompetenten Vertriebsteam. Natürlich haben wir auch wie gewohnt Maschinen auf Lager - im Ist-Zustand, teilweise überarbeitet oder vollständig modernisiert.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir stehen Ihnen beratend zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema Sicherheit: www.deguma.com/sicherheit

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